Samstag, 28. April 2012

Bizarrer Auswuchs moderner sogenannter Kunst

Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Berlin das behördliche Verbot einer besonders geschmacklosen Performance in einer Eilentscheidung bestätigt. Eine sogenannte Künstlerin hatte dagegen geklagt, dass ihr verboten worden war, zwei Welpen auf offener Bühne zu erdrosseln. Besonders interessant ist der angebliche Grund für die zwangsweise abgesagte Veranstaltung: die sogenannte Künstlerin behauptet, mit der Aktion gegen das Erdrosseln von altersschwachen Schlitten- und Jagdhunden in Grönland und Spanien protestieren zu wollen. Das muss man sich mal vorstellen: Hunde erdrosseln, um gegen das Erdrosseln von Hunden zu protestieren...
Die Widersinnigkeit des ganzen legt den Verdacht nahe, dass es in Wahrheit nur darum ging, auf Teufel komm raus und nur um der Provokation willen zu provozieren.

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